Drosselklappe deaktivieren 2018-02-25T16:12:24+01:00

DROSSELKLAPPE DEAKTIVIEREN

DEAKTIVIERUNG DER DROSSELKLAPPE…

WAS MÖGLICH IST…

Die Deaktivierung ist grundsätzlich für alle Diesel Fahrzeuge möglich, da die Drosselklappe hier nur also sogenannte „Abstellklappe“ fungiert, egal welches Baujahr und welche Marke. Die Programmierung kann so erfolgen, dass alle Sensoren wieder angesteckt werden können oder alternativ, dass alle Sensoren ausgebaut werden können. Bitte erkundigen Sie sich bei uns vorab, in welcher Form es für Ihr Fahrzeug möglich ist.

WAS KOSTET EINE DEAKTIVIERUNG DER DROSSELKLAPPE?

Die Deaktivierung der Drosselklappe kostet je nach Fahrzeugmarke und -modell zwischen € 99,- und € 199,-. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei uns telefonisch unter +43 664 920 32 84.

ALTERNATIVEN BEI DEFEKTER DROSSELKLAPPE FÜR DEN EU RAUM…

Für Bürger aus dem EU Raum, die Ihr Fahrzeug legal auf den Straßen der Europäischen Union bewegen wollen, können wir folgende Alternativen anbieten:

REPARATUR DER DEFEKTEN DROSSELKLAPPE…
Durch die Reinigung der Drosselklappe und durch die Erneuerung des Zahnradantriebes innerhalb der Drosselklappensteuerung können die meisten Drosselklappenprobleme auch behoben werden. Kostenpunkt für eine Reparatur liegt bei ca. € 200,-.

ERNEUERUNG DER DROSSELKLAPPE…
Wir bieten Ihnen auch die Erneuerung der Drosselklappe an. Bitte erkundigen Sie sich nach den für Ihr Fahrzeug geltenden Preisen. Wir bitten Sie auch um Verständnis, dass wir Ihnen bezüglich einer Reparatur erst nach Analyse der Fehlfunktionen an Ihrem Fahrzeug ein konkretes Angebot machen können.

§ RECHTLICHES…

Die Deaktivierung der Drosselklappe kann nur für Export Fahrzeuge, die für den Nicht EU Markt bestimmt sind durchgeführt werden und umfasst zum oben angeführten bzw. in unserer Datenbank ersichtlichen Preisen, keinerlei mechanische Arbeiten, sondern nur die Deaktivierung der softwarespezifischen Merkmale für die Drosselklappen Verwaltung. Darüber hinaus ist die Deaktivierung auch für Rennfahrzeuge möglich. Eine Entfernung bzw. Deaktivierung der Drosselklappe sowie von sonstigen Abgasnachbehandlungsaggregaten ist innerhalb der EU verboten! Sie verstoßen gegen österreichische und EU Umweltgesetze. Die VPT Vertriebs GmbH übernimmt dabei keinerlei Haftung gegenüber Dritten (Behörden, Fahrzeugkäufern…) hinsichtlich der Auswirkungen einer solchen Deaktivierung. Die Deaktivierung wird ausschließlich nur gegen Unterschrift und einer Haftungsverzichtserklärung durchgeführt.

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN…

IST DER BETRIEB DES FAHRZEUGES OHNE DROSSELKLAPPE ERLAUBT?
Innerhalb der Europäischen Union ist der Betrieb von Dieselfahrzeugen, die mit einer originalen Drosselklappe ausgestattet sind, ohne diese nicht erlaubt. Grundsätzlich wäre der Betrieb nach Neutypisierung in einer schlechtere Schadstoffklasse erlaubt, allerdings wird eine solche Typisierung in der Praxis nicht durchgeführt.

WIE LANGE DAUERT EINE DEAKTIVIERUNG?
Eine Deaktivierung der Drosselklappe dauert in der Regel zwischen 45 und 90 Minuten.

BEKOMME ICH MIT AUSGEBAUTER DROSSELKLAPPE EIN „PICKERL“?
Nein, es ist Firmen die §57a Begutachtungen durchführen nicht gestattet, eine gültige Plakette auszustellen, sofern die Drosselklappe deaktiviert wurde. In der Praxis ist es oft für Firmen aufgrund der Abgaswerte allerdings nicht feststellbar, ob die Drosselklappe im Fahrzeug aktiv ist, da dies über die Abgasuntersuchung im Moment nicht feststellbar ist.

SIND DIE FEHLERCODES AM STEUERGERÄT NACH DER DEAKTIVIERUNG NOCH VORHANDEN?
Nein, die Fehlercodes sind nach der Deaktivierung der Drosselklappe nicht mehr vorhanden und das Fahrzeug kann wieder ohne weitere Störungen bewegt werden. Auf Wunsch können auch die Readyness Codes des Fahrzeuges für die entsprechende Komponente aktiv bleiben.

IST DIE DEAKTIVIERUNG DER DROSSELKLAPPE SCHÄDLICH FÜR EIN FAHRZEUG?
Nein. Durch die Deaktivierung der Drosselklappe entstehen keinerlei negative Auswirkungen auf Ihren Motor. Die Drosselklappe fungiert in Dieselfahrzeugen ohnehin nur als „Abstellklappe“, das heißt, Sie ist dafür verantwortlich, dass der Motor bei Deaktivierung sofort aus geht. Allerdings passiert das ohnehin zwangsläuft, da der Motor nach dem Abstellen auch keine Treibstoff mehr bekommt und ohnehin aus geht. Dennoch sei klar darauf hingewiesen, dass die Deaktivierung verboten ist.

IST DER AUSBAU DER DROSSELKLAPPE STRAFBAR?
Ja, ist er. Der momentanen Gesetzeslage entsprechend handelt es sich, wenn einem der Ausbau der Drosselklappe nachgewiesen werden kann, um eine Verwaltungsübertretung, die mit einem Bußgeld behaftet ist.

Für weitere Infos nutzen Sie unten stehende Kontaktinformationen…

VPT VERTRIEBS GMBH
JÖSSERSTRASSE 18B, A-8430 TILLMITSCH

TELEFON:
+43 664 323 59 34
+43 664 920 32 84
+43 664 857 68 63

MAIL:
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WHATSAPP & VIBER:
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SKYPE:
„vmaxxperformance“

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